Verhaltensregeln 1. August-Feuerwerk

Für einen ungetrübten Festspass am 1. August empfehlen wir folgende Verhaltensregel im Umgang mit Feuerwerk:

  • Zünden von Feuerwerk ist nur am 1. August gestattet.
  • Lassen Sie sich beim Kauf über die Handhabung der einzelnen Feuerwerkskörper beraten.
  • Halten Sie Feuerwerk von kleinen Kindern fern. Grössere Kinder müssen über den richtigen Umgang mit Feuerwerk instruiert und beaufsichtigt werden.
  • Feuerwerk darf nicht in der Nähe von Gebäuden, Wäldern und Menschenansammlungen abgebrannt werden. Es ist für einen angemessenen Sicherheitsabstand zu sorgen.
  • Raketen sind aus gut verankerten Flaschen oder Rohren abzufeuern. Der Raketenstab darf nicht in die Erde gesteckt werden.
  • Brennt ein Feuerwerkskörper nicht ab, nähern Sie sich ihm frühestens nach fünf Minuten.
  • Unternehmen Sie keine Nachzündversuche. Geben Sie den „Blindgänger“ dem Verkaufsgeschäft zurück.
  • Schützen Sie Ihr Gebäude und Ihre Wohnung vor „fehlgeleiteten Raketen“, indem Sie die Fenster schliessen und die Sonnenstoren hochziehen.
  • Schützen Sie Ihre Haustiere während des Feuerwerks, indem Sie diese bei geschlossenem Fenster zu Hause halten.

DSC06060

Foto: Quartierverein Medikon-Robank

Aufgrund der nachwievor bestehenden erheblichen Waldbrandgefahr (Stufe 3) empfiehlt der Kanton Zürich folgende Verhaltensregeln:

Abbrennen von Feuerwerkskörpern

  • Aufruf zu verantwortungsbewusstem Umgang
  • Sicherheitsabstand zu Waldrändern, trockenen Wiesen und Getreidefeldern einhalten

Raucherwaren und Zündhölzer

  • dürfen nicht brennend weggeworfen werden

Grillfeuer

  • Grillfeuer nur in bestehenden, festen
    Feuerstellen entfachen
  • Grillfeuer dauernd beobachten, bei
    Funkenflug Feuer sofort löschen
  • Jedes Feuer muss vor dem Weggehen
    vollständig gelöscht werden
  • Grillasche nicht unachtsam entsorgen
  • Bei starkem Wind soll auf Feuer im Freien verzichtet werden

Feuerwehr

  • Werden unbeaufsichtigte Feuer beobachtet, ist die Feuerwehr zu informieren (Telefonnummer 118)