Verhaltensregeln 1. August-Feuerwerk
Für einen ungetrübten Festspass am 1. August empfehlen wir folgende Verhaltensregel im Umgang mit Feuerwerk:
- Zünden von Feuerwerk ist nur am 1. August gestattet.
- Lassen Sie sich beim Kauf über die Handhabung der einzelnen Feuerwerkskörper beraten.
- Halten Sie Feuerwerk von kleinen Kindern fern. Grössere Kinder müssen über den richtigen Umgang mit Feuerwerk instruiert und beaufsichtigt werden.
- Feuerwerk darf nicht in der Nähe von Gebäuden, Wäldern und Menschenansammlungen abgebrannt werden. Es ist für einen angemessenen Sicherheitsabstand zu sorgen.
- Raketen sind aus gut verankerten Flaschen oder Rohren abzufeuern. Der Raketenstab darf nicht in die Erde gesteckt werden.
- Brennt ein Feuerwerkskörper nicht ab, nähern Sie sich ihm frühestens nach fünf Minuten.
- Unternehmen Sie keine Nachzündversuche. Geben Sie den „Blindgänger“ dem Verkaufsgeschäft zurück.
- Schützen Sie Ihr Gebäude und Ihre Wohnung vor „fehlgeleiteten Raketen“, indem Sie die Fenster schliessen und die Sonnenstoren hochziehen.
- Schützen Sie Ihre Haustiere während des Feuerwerks, indem Sie diese bei geschlossenem Fenster zu Hause halten.
Foto: Quartierverein Medikon-Robank
Aufgrund der nachwievor bestehenden erheblichen Waldbrandgefahr (Stufe 3) empfiehlt der Kanton Zürich folgende Verhaltensregeln:
Abbrennen von Feuerwerkskörpern
- Aufruf zu verantwortungsbewusstem Umgang
- Sicherheitsabstand zu Waldrändern, trockenen Wiesen und Getreidefeldern einhalten
Raucherwaren und Zündhölzer
- dürfen nicht brennend weggeworfen werden
Grillfeuer
- Grillfeuer nur in bestehenden, festen
Feuerstellen entfachen - Grillfeuer dauernd beobachten, bei
Funkenflug Feuer sofort löschen - Jedes Feuer muss vor dem Weggehen
vollständig gelöscht werden - Grillasche nicht unachtsam entsorgen
- Bei starkem Wind soll auf Feuer im Freien verzichtet werden
Feuerwehr
- Werden unbeaufsichtigte Feuer beobachtet, ist die Feuerwehr zu informieren (Telefonnummer 118)