Generelles Feuer- und Feuerwerksverbot in Wetzikon und Seegräben
Mehr Informationen: Wetzikon :: Seegräben
Das Verbot umfasst folgende Punkte:
- Das Abbrennen von Feuerwerk, einschliesslich Kleinfeuerwerk wie Vulkane, Wunderkerzen, Sonnen, usw.
- Das Entfachen von offenem Feuer im Freien, auch auf Balkonen und Gartensitzplätzen
- Das Entzünden von Höhenfeuern
- Das Grillieren mit Holz oder Holzkohle, auch auf Balkonen und Gartensitzplätzen
- Die Benutzung eingerichteter Feuerstellen
- Wegwerfen von brennenden Zigaretten, anderen Raucherwaren oder Streichhölzern
- Steigenlassen von Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen sowie Glücks-, Wunsch- oder Kong-Ming-Laternen
Von diesen Bestimmungen ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, wenn sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Die Geräte müssen in jedem Fall kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein (z.B. auf befestigten Plätzen).
Letzte Einsätze
Die Feuerwehr Wetzikon-Seegräben
Die Feuerwehr Wetzikon-Seegräben ist zuständig für das Stadtgebiet Wetzikon und das Gemeindegebiet Seegräben. Die beiden Kommunen zählen insgesamt fast 26’000 Einwohner und haben eine Fläche von 20 Quadratkilometer. Den über 80 Feuerwehrfrauen und –männern stehen in den Depots Wetzikon und Seegräben zweckmässiges Material (10 Fahrzeuge) zur Verfügung, um in Ernstfällen schnell und effizient Hilfe zu leisten. Mehr über die Feuerwehr Wetzikon-Seegräben











