Aufgehoben: Generelles Feuer- und Feuerwerksverbot in Wetzikon und Seegräben
Das generelle Feuer- und Feuerwerksverbot in Wetzikon und Seegräben wurde per 28. August 2026 aufgehoben.
Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt jedoch weiterhin bestehen. Innerhalb eines Abstands von 50 Metern zum Wald darf weiterhin kein Feuer entfacht werden.
Letzte Einsätze
Die Feuerwehr Wetzikon-Seegräben
Die Feuerwehr Wetzikon-Seegräben ist zuständig für das Stadtgebiet Wetzikon und das Gemeindegebiet Seegräben. Die beiden Kommunen zählen insgesamt fast 26’000 Einwohner und haben eine Fläche von 20 Quadratkilometer. Den über 80 Feuerwehrfrauen und –männern stehen in den Depots Wetzikon und Seegräben zweckmässiges Material (10 Fahrzeuge) zur Verfügung, um in Ernstfällen schnell und effizient Hilfe zu leisten. Mehr über die Feuerwehr Wetzikon-Seegräben











